Erneute Hausdurchsuchung in Leipzig-Connewitz

Am Freitag, den 25. September 2020 kam es im Leipziger Stadtteil Connewitz mal wieder zu einer Hausdurchsuchung durch das LKA Sachsen, Dezernat 52 (Soko Linx).

Um 6:15 Uhr verschafften sich 10 Beamt:innen (5x zivil, 5x uniformiert und vermummt) inklusive Staatsanwaltschaft Zutritt zur Wohngemeinschaft des Betroffenen. Laut Durchsuchungsprotokoll stellten Ermittlungen nach den Paragraphen §§ 242, 244 StGB (Diebstahl; Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) die rechtliche Grundlage für die Durchsuchung dar. Konkretere Infos wurden auch nach der Durchsuchung nicht genannt. Die auf dem Protokoll aufgeführten Paragraphen stimmen allerdings mit den Anschuldigungen überein, die gegen den Betroffenen knapp zwei Wochen zuvor bei einer Festnahme ebenfalls aufgeführt wurden.

Der Betroffene wurde bei der Hausdurchsuchung allerdings nicht persönlich angetroffen.
Die Beamt:innen zeigten einem Mitbewohner lediglich für wenige Sekunden den Durchsuchungsbeschluss. Die Zimmer der Mitbewohner:innen wurden bei der Hausdurchsuchung nicht durchsucht, allerdings wurden Fotos von diesen gemacht. Die Durchsuchung endete laut Protokoll bereits um 7:20 Uhr. Sichtlich genervt sinnierten die eingesetzten Beamt:innen darüber, dass der Betroffene damit gerechnet und entsprechend aufgeräumt hätte. Die Beamt:innen beendeten die Durchsuchung laut Protokoll ohne auch nur einen Gegenstand mitzunehmen!

Dem Betroffenen wurde der Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein nicht ausgehändigt und auch eine Beschwerde durch den Anwalt, den Beschluss zu übermitteln, wurde abgelehnt. Die Verweigerung den Beschluss, als auch Akteneinsicht im generellen zu gewähren, begründete die Staatsanwaltschaft mit einer Gefährdung des Untersuchungszweck im Falle einer Aushändigung.

DNA-Entnahme im Zuge einer Fahndungskontrolle

In der Nacht des 18. November 2020 gegen 03 Uhr geriet der Betroffene zusammen mit 3 anderen Personen auf einer Bundesstraße in eine Kontrolle. Im Zuge dieser Kontrolle wurde dem Betroffenen eröffnet, dass gegen ihn, aufgrund der o.g. Ermittlungen, ein zu vollstreckender Beschluss zur DNA-Entnahme vorliegt. Dieser wurde schließlich auch vollstreckt. Durch den vorliegenden Beschluss für die DNA-Abnahme liegen nun aber auch weitere Informationen zu den Vorwürfen vor. Ermittelt wird bezüglich einem Privatwohnungseinbruch bei der leipziger Burschenschaft Germania gemäß §§242, 244 StGB wobei der Betroffene als Tatverdächtigter geführt wird. Dieser Tatverdacht dürfte auch erklären, weshalb die Soko LinX in dem Fall ermittelt.

Vermeidet Spekulationen und Gerede – weder im Internet, am Telefon oder persönlich hilft das den Betroffenen! Dies hilft nur den Repressionsbehören, nicht aber uns als Bewegung!

Hausdurchsuchungen können unerwartet kommen und jede*n treffen. Deshalb: Räumt bei euch auf und bereitet euch vor!

Einige Hinweise und eine Checkliste findet ihr hier.