Wir berichteten im November vergangenen Jahres über die Hausdurchsuchung in Leipzig-Connewitz vom 25. September 2020. Anlass waren Ermittlungen gegen den Betroffenen bezüglich einem vorgeworfenen Einbruch in die Räumlichkeiten der Burschenschaft Germania Leipzig (Tatvorwurf ist nach StGB § 244/IV – Einbruchsdiebstahl in Wohnraum in Tateinheit mit StGB § 303 Sachbeschädigung). Folgend gibt es ein paar zusammengefasste Informationen von dem Beschuldigten selbst, die wir hier dokumentieren möchten. Diese konzentrieren sich auf das bisherige bekannte Vorgehen der Ermittlungsbehörden:
„Zu aller erst muss erwähnt werden, dass es sich bei den seit einigen Wochen vorliegenden Akten nur um eine erste Akteneinsicht handelt, in der bspw. die Sonderbände zur kriminaltechnischen Untersuchung, weder des aufgeführten Einbruchsobjekts, noch des Autos, aus welchem heraus ich festgenommen wurde, enthalten sind. Ebenso fehlt auch die Lichtbildmappe des Tatorts bisher.
Dennoch lassen sich aus den Akten erste Informationen über Ermittlungsarbeiten und Vorgehensweisen der unterschiedlichen Repressionsbehörden gewinnen.
Unmittelbar in der Nacht der Festnahme gestalteten sich diese wie folgt:
Unmittelbar nach der Festnahme begannen die Beamt:innen damit, unterschiedliche Maßnahmen, wie bspw. eine DNA-Entnahme, einen Drogentest oder eine vorläufige Festnahme gegen mich bei der Staatsanwaltschaft zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft lehnte im Verlauf der Nacht allerdings eine vorläufige Festnahme, ebenso wie eine DNA Entnahme ab. Die DNA-Entnahme könne laut Staatsanwaltschaft jedoch freiwillig erfolgen, was ich aber ablehnte.
Lediglich eine Blutabnahme durch einen Arzt am Morgen konnten die Beamt:innen bewilligt bekommen und auf der Wache durchführen lassen, da der am Lenkrad gemachte Abstrich auf Spuren von Betäubungsmittel hingewiesen haben soll. Nach Vollendung dieser Maßnahmen, etwa 5 Stunden nach der Festnahme, wurde ich entsprechend entlassen.
Zur Spurenermittlung in der Nacht sollte ein Hund hinzugezogen werden, es stand jedoch keiner zur Verfügung.
Es wurde ein Diebstahl des Autos geprüft. Noch in der Nacht klingelten Beamt*innen in einem anderen Bundesland bei den Fahrzeughalter*innen. Diese verwiesen darauf, dass das Auto von einer Person in Leipzig genutzt werde. Daraufhin klingelten Beamt*innen ebenfalls noch in derselben Nacht bei der Adresse der fahrzeugnutzenden Person in Leipzig. Diese wurde beim Antreffen zu mir befragt.
Da die Person den Cops aber nach deren Geschmack wohl zu wortkarg war, verwiesen diese darauf, dass die Staatsanwaltschaft Mittel zur Verfügung hätte, um gegebenenfalls eine Aussage herbeizuführen.
Außerdem wurde der Fahrzeughalter des Autos, dessen Kennzeichen sich am Auto befanden aus welchem heraus ich festgenommen wurde, ausfindig gemacht.
Das Auto wurde kriminaltechnisch untersucht, ebenso die Innenräume der Burschenschaft. Die Sonderbände hierzu waren NICHT in der Akte enthalten.
Erst in den Morgenstunden erfolgte die Übernahme des Falles durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) nach Bewertung der Lage durch das polizeiliche Führungs- und Lagezentrum. Entsprechend stießen die Beamt*innen des LKA erst gegen 9:30 Uhr hinzu; die Spurensicherung am Auto zog sich entsprechend bis in den späten Vormittag/Mittag.
Die Beamt*innen des LKA suchten in der Umgebung der Festnahme nach Kameras, in der Hoffnung, Aufnahmen von Personen zu bekommen. Sie konnten eine Straße weiter, an der Georg-Schuhmann-Str. 12 und 14, Kameras ausfindig machen, welche allerdings nach Angaben der Hausverwaltung lediglich Attrappen sind.
Informationen über Ermittlungen zu späteren Zeitpunkten:
Es gab für den groben Zeitraum, in welchem die Tat stattgefunden haben soll, eine Funkzellenabfrage für das Gebiet, in dem sich das Objekt befindet.
Der vorgeworfene Einbruch und die Festnahme erfolgten am 15.09.2020. Die Hausdurchsuchung, die DNA-Entnahme und die Durchsuchung der Person wurden drei Tage später, am 18.09.2020, beantragt. Die Hausdurchsuchung wurde eine Woche später, am 25.09.2020, vollstreckt.
Die Durchsuchung hatten laut Beschluss den Fokus auf Gegenstände bzw. Unterlagen jeder Form in Bezug auf die Burschenschaft Germania, sowie eine mögliche Recherche zu dieser:
Kommunikationsmittel wie Telefone/Handy‘s, PC‘s, unterschiedliche Datenträger, Speichermedien und Ähnliches.
Begründet wird der Fokus auf diese Gegenstände, da vermutet wird, dass sich darauf Kommunikation mit der bisher unbekannten als Mittäter geführten Person zur Verabredung der vorgeworfenen Straftat, wie auch zur ihrer Auswertung im Nachhinein, befinden könnte.
Da bei der Hausdurchsuchung an besagtem Freitag dem 25.10.2020, die gesuchten Gegenstände nicht gefunden wurden, beantragte das LKA unmittelbar am folgenden Montag, 28.10.2020, eine erneute Hausdurchsuchung. Begründet wurde dies damit, dass davon auszugehen sei, dass ich nicht um die konkreten Vorwürfe gegen mich wisse, da ich weder bei der Durchsuchung angetroffen, noch mir der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wurde.
Durch die Akte ist jetzt auch klar, dass aus genau diesen Gründen die Herausgabe der Beschlüsse, sowie die Gewährung der Akteneinsicht im Generellen, verweigert wurde. Ich wisse zwar, dass es eine Durchsuchung gab, ich wisse aber eben nicht, was die konkreten Vorwürfe sind und was sich erhofft wird bei mir zu finden.
Offensichtlich aufgrund eines Kommunikationsfehlers zwischen Gericht und LKA/Staatsanwaltschaft wurde diese erneute Durchsuchung nicht rechtzeitig bewilligt.
Am 08.10.2020 wurde außerdem im INPOL eine Personenfahndung nach mir zum Zweck der Aufenthaltsermittlung veranlasst. Am 12.10.2020 wurde dieser ergänzt um den Hinweis, dass bei Antreffen meiner Person die DNA-Entnahme durchzuführen ist.
Im Zuge einer Fahndungskontrolle wurde mir allerdings der gegen mich vorliegende Beschluss zur DNA-Entnahme gezeigt und ausgehändigt. Da ich nun also Wissen über die Vorwürfe habe, lies die Staatsanwaltschaft von ihrer Weigerung Akteneinsicht zu gewähren ab. Außerdem mache somit ein erneute Hausdurchsuchung auch vorerst keinen Sinn mehr.
Nochmal die Chronik zur Übersicht:
• 15.09.2020 vorübergehende Festnahme des Beschuldigten. Entlassung in den Morgenstunden
• 18.09.2020 Antrag für drei Maßnahmen: Hausdurchsuchung, DNA-Entnahme und Funkzellenabfrage
• 25.09.2020 Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten
• 28.09.2020 Antrag für eine erneute Hausdurchsuchung
• 08.10.2020 Ausschreibung zur Fahndung des Beschuldigten im INPOL
• 18.11.2020 DNA-Entnahme im Zuge einer Fahndungskontrolle
• 04.12.2020 Gewährung einer teilweisen Akteneinsicht“