Weiterer Beschuldigter im Verfahren

„Durch die Ermittlungen im Rahmen des Antifa Ost Verfahrens und einer damit einhergegangen DNA-Abnahme, werden einem Genossen nun mehrere Straftaten, aufgrund von angeblichen Spur-Personen-Treffern in der DAD, zur Last gelegt.“

Einer der Tatvorwürfe betrifft das “Burschenschaften aufbrechen”-Verfahren.

Weitere Informationen zur Repression gegen den beschuldigten Genossen findet ihr unter https://knack.news/8748.

 

Zeug*innenvorladung im Einbruchsverfahren bei der Burschenschaft Germania Leipzig

Seit 2,5 Jahren läuft ein Verfahren gegen einen Antifaschisten, dem vorgeworfen wird bei den Neonazis der Burschenschaft Germania Leipzig eingebrochen zu haben. Wir berichteten damals über den Fall. All zu viel ist in der Zeit nach außen nicht passiert. Nun kam es zur staatsanwaltlichen Vorladung der Autohalterin des Autos, aus dem heraus der Beschuldigte festgenommen wurde. Durch die Vorladung erhoffen sie sich weitere Informationen zu bekommen und nutzen dafür das Druckmittel einer staatsanwaltlichen Vorladung. Das Mittel Zeug*innen staatsanwaltlich vorladen zu lassen nach §161a StPO unterscheidet sich von der Vorladung durch die Cops dahingehend, dass bei der staatsanwaltlichen Vorladung die Pflicht zum Erscheinen besteht. Sofern man als Zeug*in und nicht als Beschuldigte*r von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, besteht nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht bzw. ein Auskunftsverweigerungsrecht nur dann, wenn man sich selbst belasten könnte. Wenn du als Zeug*in bei dieser Art der Vorladung also keine Aussage machst, droht Repression, die im Ermessen des*der Richter*in liegt und von Zwangsgeld bis Beugehaft reichen kann.
Da die Zeugin in diesem Fall jedoch keine Aussagebereitschaft hatte und sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen hat, ist von weiteren Vorladungen und damit verbundenen Zwangsmitteln auszugehen. An dieser Stelle viel Kraft an die Zeugin sich nicht einschüchtern zu lassen!
Wie immer gilt auch hier, keine Aussagen bei Bullen und Justiz! Wenn ihr von einer Vorladung betroffen seid, kommt gern in die Sprechstunde der Roten Hilfe!

Update zur Hausdurchsuchung am 25.09.20

Wir berichteten im November vergangenen Jahres über die Hausdurchsuchung in Leipzig-Connewitz vom 25. September 2020. Anlass waren Ermittlungen gegen den Betroffenen bezüglich einem vorgeworfenen Einbruch in die Räumlichkeiten der Burschenschaft Germania Leipzig (Tatvorwurf ist nach StGB § 244/IV – Einbruchsdiebstahl in Wohnraum in Tateinheit mit StGB § 303 Sachbeschädigung). Folgend gibt es ein paar zusammengefasste Informationen von dem Beschuldigten selbst, die wir hier dokumentieren möchten. Diese konzentrieren sich auf das bisherige bekannte Vorgehen der Ermittlungsbehörden:

„Zu aller erst muss erwähnt werden, dass es sich bei den seit einigen Wochen vorliegenden Akten nur um eine erste Akteneinsicht handelt, in der bspw. die Sonderbände zur kriminaltechnischen Untersuchung, weder des aufgeführten Einbruchsobjekts, noch des Autos, aus welchem heraus ich festgenommen wurde, enthalten sind. Ebenso fehlt auch die Lichtbildmappe des Tatorts bisher.
Dennoch lassen sich aus den Akten erste Informationen über Ermittlungsarbeiten und Vorgehensweisen der unterschiedlichen Repressionsbehörden gewinnen.

Unmittelbar in der Nacht der Festnahme gestalteten sich diese wie folgt:
Unmittelbar nach der Festnahme begannen die Beamt:innen damit, unterschiedliche Maßnahmen, wie bspw. eine DNA-Entnahme, einen Drogentest oder eine vorläufige Festnahme gegen mich bei der Staatsanwaltschaft zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft lehnte im Verlauf der Nacht allerdings eine vorläufige Festnahme, ebenso wie eine DNA Entnahme ab. Die DNA-Entnahme könne laut Staatsanwaltschaft jedoch freiwillig erfolgen, was ich aber ablehnte.
Lediglich eine Blutabnahme durch einen Arzt am Morgen konnten die Beamt:innen bewilligt bekommen und auf der Wache durchführen lassen, da der am Lenkrad gemachte Abstrich auf Spuren von Betäubungsmittel hingewiesen haben soll. Nach Vollendung dieser Maßnahmen, etwa 5 Stunden nach der Festnahme, wurde ich entsprechend entlassen.
Zur Spurenermittlung in der Nacht sollte ein Hund hinzugezogen werden, es stand jedoch keiner zur Verfügung.
Es wurde ein Diebstahl des Autos geprüft. Noch in der Nacht klingelten Beamt*innen in einem anderen Bundesland bei den Fahrzeughalter*innen. Diese verwiesen darauf, dass das Auto von einer Person in Leipzig genutzt werde. Daraufhin klingelten Beamt*innen ebenfalls noch in derselben Nacht bei der Adresse der fahrzeugnutzenden Person in Leipzig. Diese wurde beim Antreffen zu mir befragt.
Da die Person den Cops aber nach deren Geschmack wohl zu wortkarg war, verwiesen diese darauf, dass die Staatsanwaltschaft Mittel zur Verfügung hätte, um gegebenenfalls eine Aussage herbeizuführen.
Außerdem wurde der Fahrzeughalter des Autos, dessen Kennzeichen sich am Auto befanden aus welchem heraus ich festgenommen wurde, ausfindig gemacht.
Das Auto wurde kriminaltechnisch untersucht, ebenso die Innenräume der Burschenschaft. Die Sonderbände hierzu waren NICHT in der Akte enthalten.
Erst in den Morgenstunden erfolgte die Übernahme des Falles durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) nach Bewertung der Lage durch das polizeiliche Führungs- und Lagezentrum. Entsprechend stießen die Beamt*innen des LKA erst gegen 9:30 Uhr hinzu; die Spurensicherung am Auto zog sich entsprechend bis in den späten Vormittag/Mittag.
Die Beamt*innen des LKA suchten in der Umgebung der Festnahme nach Kameras, in der Hoffnung, Aufnahmen von Personen zu bekommen. Sie konnten eine Straße weiter, an der Georg-Schuhmann-Str. 12 und 14, Kameras ausfindig machen, welche allerdings nach Angaben der Hausverwaltung lediglich Attrappen sind.

Informationen über Ermittlungen zu späteren Zeitpunkten:
Es gab für den groben Zeitraum, in welchem die Tat stattgefunden haben soll, eine Funkzellenabfrage für das Gebiet, in dem sich das Objekt befindet.
Der vorgeworfene Einbruch und die Festnahme erfolgten am 15.09.2020. Die Hausdurchsuchung, die DNA-Entnahme und die Durchsuchung der Person wurden drei Tage später, am 18.09.2020, beantragt. Die Hausdurchsuchung wurde eine Woche später, am 25.09.2020, vollstreckt.

Die Durchsuchung hatten laut Beschluss den Fokus auf Gegenstände bzw. Unterlagen jeder Form in Bezug auf die Burschenschaft Germania, sowie eine mögliche Recherche zu dieser:
Kommunikationsmittel wie Telefone/Handy‘s, PC‘s, unterschiedliche Datenträger, Speichermedien und Ähnliches.
Begründet wird der Fokus auf diese Gegenstände, da vermutet wird, dass sich darauf Kommunikation mit der bisher unbekannten als Mittäter geführten Person zur Verabredung der vorgeworfenen Straftat, wie auch zur ihrer Auswertung im Nachhinein, befinden könnte.
Da bei der Hausdurchsuchung an besagtem Freitag dem 25.10.2020, die gesuchten Gegenstände nicht gefunden wurden, beantragte das LKA unmittelbar am folgenden Montag, 28.10.2020, eine erneute Hausdurchsuchung. Begründet wurde dies damit, dass davon auszugehen sei, dass ich nicht um die konkreten Vorwürfe gegen mich wisse, da ich weder bei der Durchsuchung angetroffen, noch mir der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wurde.

Durch die Akte ist jetzt auch klar, dass aus genau diesen Gründen die Herausgabe der Beschlüsse, sowie die Gewährung der Akteneinsicht im Generellen, verweigert wurde. Ich wisse zwar, dass es eine Durchsuchung gab, ich wisse aber eben nicht, was die konkreten Vorwürfe sind und was sich erhofft wird bei mir zu finden.
Offensichtlich aufgrund eines Kommunikationsfehlers zwischen Gericht und LKA/Staatsanwaltschaft wurde diese erneute Durchsuchung nicht rechtzeitig bewilligt.
Am 08.10.2020 wurde außerdem im INPOL eine Personenfahndung nach mir zum Zweck der Aufenthaltsermittlung veranlasst. Am 12.10.2020 wurde dieser ergänzt um den Hinweis, dass bei Antreffen meiner Person die DNA-Entnahme durchzuführen ist.
Im Zuge einer Fahndungskontrolle wurde mir allerdings der gegen mich vorliegende Beschluss zur DNA-Entnahme gezeigt und ausgehändigt. Da ich nun also Wissen über die Vorwürfe habe, lies die Staatsanwaltschaft von ihrer Weigerung Akteneinsicht zu gewähren ab. Außerdem mache somit ein erneute Hausdurchsuchung auch vorerst keinen Sinn mehr.

Nochmal die Chronik zur Übersicht:
• 15.09.2020 vorübergehende Festnahme des Beschuldigten. Entlassung in den Morgenstunden
• 18.09.2020 Antrag für drei Maßnahmen: Hausdurchsuchung, DNA-Entnahme und Funkzellenabfrage
• 25.09.2020 Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten
• 28.09.2020 Antrag für eine erneute Hausdurchsuchung
• 08.10.2020 Ausschreibung zur Fahndung des Beschuldigten im INPOL
• 18.11.2020 DNA-Entnahme im Zuge einer Fahndungskontrolle
• 04.12.2020 Gewährung einer teilweisen Akteneinsicht“

Erneute Hausdurchsuchung in Leipzig-Connewitz

Am Freitag, den 25. September 2020 kam es im Leipziger Stadtteil Connewitz mal wieder zu einer Hausdurchsuchung durch das LKA Sachsen, Dezernat 52 (Soko Linx).

Um 6:15 Uhr verschafften sich 10 Beamt:innen (5x zivil, 5x uniformiert und vermummt) inklusive Staatsanwaltschaft Zutritt zur Wohngemeinschaft des Betroffenen. Laut Durchsuchungsprotokoll stellten Ermittlungen nach den Paragraphen §§ 242, 244 StGB (Diebstahl; Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) die rechtliche Grundlage für die Durchsuchung dar. Konkretere Infos wurden auch nach der Durchsuchung nicht genannt. Die auf dem Protokoll aufgeführten Paragraphen stimmen allerdings mit den Anschuldigungen überein, die gegen den Betroffenen knapp zwei Wochen zuvor bei einer Festnahme ebenfalls aufgeführt wurden.

Der Betroffene wurde bei der Hausdurchsuchung allerdings nicht persönlich angetroffen.
Die Beamt:innen zeigten einem Mitbewohner lediglich für wenige Sekunden den Durchsuchungsbeschluss. Die Zimmer der Mitbewohner:innen wurden bei der Hausdurchsuchung nicht durchsucht, allerdings wurden Fotos von diesen gemacht. Die Durchsuchung endete laut Protokoll bereits um 7:20 Uhr. Sichtlich genervt sinnierten die eingesetzten Beamt:innen darüber, dass der Betroffene damit gerechnet und entsprechend aufgeräumt hätte. Die Beamt:innen beendeten die Durchsuchung laut Protokoll ohne auch nur einen Gegenstand mitzunehmen!

Dem Betroffenen wurde der Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein nicht ausgehändigt und auch eine Beschwerde durch den Anwalt, den Beschluss zu übermitteln, wurde abgelehnt. Die Verweigerung den Beschluss, als auch Akteneinsicht im generellen zu gewähren, begründete die Staatsanwaltschaft mit einer Gefährdung des Untersuchungszweck im Falle einer Aushändigung.

DNA-Entnahme im Zuge einer Fahndungskontrolle

In der Nacht des 18. November 2020 gegen 03 Uhr geriet der Betroffene zusammen mit 3 anderen Personen auf einer Bundesstraße in eine Kontrolle. Im Zuge dieser Kontrolle wurde dem Betroffenen eröffnet, dass gegen ihn, aufgrund der o.g. Ermittlungen, ein zu vollstreckender Beschluss zur DNA-Entnahme vorliegt. Dieser wurde schließlich auch vollstreckt. Durch den vorliegenden Beschluss für die DNA-Abnahme liegen nun aber auch weitere Informationen zu den Vorwürfen vor. Ermittelt wird bezüglich einem Privatwohnungseinbruch bei der leipziger Burschenschaft Germania gemäß §§242, 244 StGB wobei der Betroffene als Tatverdächtigter geführt wird. Dieser Tatverdacht dürfte auch erklären, weshalb die Soko LinX in dem Fall ermittelt.

Vermeidet Spekulationen und Gerede – weder im Internet, am Telefon oder persönlich hilft das den Betroffenen! Dies hilft nur den Repressionsbehören, nicht aber uns als Bewegung!

Hausdurchsuchungen können unerwartet kommen und jede*n treffen. Deshalb: Räumt bei euch auf und bereitet euch vor!

Einige Hinweise und eine Checkliste findet ihr hier.